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Channel: Helga – Mädchenmannschaft
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Man kann schließlich von keinem Mann erwarten, dass er „Nein ich will keinen Sex“ versteht!

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Dieser Text ist Teil 51 von 52 der Serie Meine Meinung

[Hinweise zum Inhalt: sexualisierte Gewalt und Ver­ge­walti­gungs­ent­schuldi­gungen]

„Man kann schließlich von keinem Mann erwarten, dass er ‚Nein ich will keinen Sex‘ versteht!“ Mehr fällt einer dieser Tage nicht ein, wenn sie die Geschichte des Frei­spruchs in Marl liest, bzw. der Bericht­er­stattung danach. Ein bereits durch Ver­ge­waltigungs­ent­schuldigungen auf­ge­fallener Recht­sanwalt und Blogger bestätigt, dass ein Gewalt­täter vom Vorwurf der Ver­ge­waltigung frei­ge­sprochen werden muss. Weil die Betroffene „nur“ „Nein, ich will nicht“ sagte, sich aber nicht „genug“ gewehrt hat. Und auch der Spiegel lässt den Anwalt des 15-Jährigen Mädchens erzählen, in einem Rechtsstaat habe das Gericht so entscheiden müssen. Denn der §177 des Strafgesetzbuches be­sagt:

“Wer eine andere Person

1. mit Gewalt,

2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder

3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheits­strafe nicht unter einem Jahr bestraft.”

Dies, so der Anwalt, seien „objektive Kriterien“, ohne die „kaum bewiesen werden könne, ob eine Frau die Wahrheit sagt, wenn sie von dem Ge­schlechts­verkehr als Ver­ge­waltigung berichtet.“ Kotztüten raus, die Frauen als ständigen Lügnerinnen. Was für eine „objektive“ Definition von Gewalt und Drohungen haben wir hier eigentlich? Zählt da verbale Gewalt? Wie explizit müssen Drohungen sein? Ist „der Typ hat schon mal eine Frau verprügelt“ keine un­miss­verständliche Botschaft an alle anderen Frauen, die sich aus welchen Gründen auch immer, in seiner Nähe be­finden? Und dann der unsägliche Quatsch der „Schutz­losigkeit“. Die Betroffene hätte ja schreien können und war deshalb nicht „schutzlos“.

Doch ob es etwas bringt, sich zu wehren, oder im Gegenteil die Gewalt eskalieren lässt, ist für Betroffene schwer einzuschätzen. Immerhin geht es bei Ver­ge­walti­gungen nicht um Sex, sondern Macht­ausübung. Außer­dem, so erinnert die Emma, ist „Nichtstun“ eine völlig normale Reaktion. Noch schlimmer ist da nur noch die Angst besagten Bloggers, jeder ein­ver­nehm­liche Sex könne in eine Vergewaltigung umgedeutet werden. Weil ein „Nein“ so furchtbar schwer zu verstehen ist und alle Frauen Betroffenen lügen. Ist Eure Kotztüte auch schon so voll?

An dieser Stelle kann ich nur noch einmal die Lektüre des Interviews mit der Junior­professorin Ulrike Lembke empfehlen. Sie fordert, dass sich nur noch qualifizierte Kräfte mit Sexualdelikten beschäftigen, ansonsten würden Urteile vor allem mit „Ver­ge­waltigungs­mythen, Geschlechter­stereo­typen, opfer­be­schul­di­gen­dem All­tags­wissen, täter­ent­lastenden Gewalt­konstruk­tionen [und] der Ignoranz von Er­kennt­nissen der Trauma­forschung“ gefällt. Dies führe zu faktischer Straflosigkeit von sexualisierten Gewalt­delikten. Dieses Urteil ist leider das beste Beispiel für den traurigen Zustand unseres „Rechts­staates“.

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